Mitglied werden

Die Mitgliedschaft in der BVkSH dient der Reputation gegenüber potentiellen Auftraggebern. Dem Auftraggeber wird durch eine Mitgliedschaft die fachliche Qualität des Sachverständigen verdeutlicht, welche durch die BVkSH-Prüfungsordnung und Mitgliedergeschäftsordnung begründet ist.
Ohne eine ausreichende fachliche Qualifikation besteht keine Möglichkeit der Mitgliedschaft in der BVkSH. Hier fordern wir den Nachweis des gehobenen Sachverstands sowie den Abschluss bzw. den Nachweis für die Teilnahme an einem qualifizierten Lehrgang. Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen einen Anruf in unserer Zentrale unter 02151-1541061.
Die BVkSH behält sich vor, über die hinreichende Qualifizierung eines Interessenten zu befinden. Ein Recht auf Mitgliedschaft besteht nicht. Über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft entscheidet die Geschäftsführung der BVkSH.
Dauer der Mitgliedschaft
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt im Regelfall 12 Monate ab Rechnungsdatum der ersten Mitgliedsrechnung und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wurde.
Aufgrund verschiedener Mitgliedschaftsmodelle (z. B. Standardmitgliedschaft; Premiummitgliedschaft) können Abweichungen bei den Laufzeiten entstehen. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Vertragswerk.
Kosten
Aufgrund dieser Mitgliedschaftsmodelle (z. B. Premiummitgliedschaft) und der damit verbundenen Abweichungen im Leistungsumfang entstehen die Kosten, welche Sie bitte dem jeweiligen Vertragswerk entnehmen.
Für das Modell – die BVkSH‑Mitgliedschaft als Kfz‑Sachverständiger oder ‑Experte – beträgt die Mitgliedsgebühr für 12 Monate 389,00 €.

Adresse
BVkSH Verbund e.V.
Hülser Straße 293; 47803 krefeld
Telefon: +49 2151 15 41 061
Telefax: +49 2151 15 41 063
info@bvksh.de
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