Aufnahmerichtlinien
Der Bewerber muss bei seinem Antrag auf Mitgliedschaft im Bundesweiteverbund für Kfz-Sachverständigen Handwerk e.V. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis über eine Berufliche Ausbildung folgender Bereiche:
- Kfz-Mechaniker Meister
- Kfz-Techniker
- Karosserie Schlosser Meister
- Dipl. Ingenieure
- Zweiradmechaniker Meister
- Kfz-Lackierer Meister
- Nachweis bisherigen Tätigkeiten
- Zeugnisse
- Arbeitszeugnisse/ Berichte
- Praktikumszeugnisse
- Falls vorhanden nachweise weiterer Qualifikationen
- Nachweis fundierter Kenntnisse im Bereich Kfz-Sachverständigenwesen (falls vorhanden)
- z.B. Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Zusatzausbildungen, langjährige Berufserfahrung
