- Die Mitgliedschaft ist freiwillig und durch schriftlichen Aufnahmeantrag zu beantragen.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
- Mitglied kann jede natürliche Person, juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die sich mit den Aufgaben der Sachverständigentätigkeit befassen.
- Fördernde Mitglieder können Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen werden, die gewillt sind, die Interessen des Verbundes zu fördern